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Möchte jemand eine Sozialwohnung beziehen, braucht er dazu den sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS).
Bei diesem Wohnberechtigungsschein, auch B-Schein oder §5-Schein genannt, handelt es sich um eine amtliche Bescheinigung, mittels der ein Mieter nachweisen kann, dass er dazu berechtigt ist eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Wohnung zu beziehen. Ausgestellt wird der WBS durch das zuständige Wohnungsamt der jeweiligen Gemeinde.
Wohnberechtigungsschein - Sozialwohnung
Einen solchen Wohnberechtigungsschein zu erhalten sind alle Personen berechtigt, dessen Jahreseinkommen bestimmte festgelegte Grenzen nicht überschreitet.
Bei diesem Wohnberechtigungsschein, auch B-Schein oder §5-Schein genannt, handelt es sich um eine amtliche Bescheinigung, mittels der ein Mieter nachweisen kann, dass er dazu berechtigt ist eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Wohnung zu beziehen. Ausgestellt wird der WBS durch das zuständige Wohnungsamt der jeweiligen Gemeinde.
Wohnberechtigungsschein - Sozialwohnung
Einen solchen Wohnberechtigungsschein zu erhalten sind alle Personen berechtigt, dessen Jahreseinkommen bestimmte festgelegte Grenzen nicht überschreitet.