- 0
0 Sterne /
Bewertung
Als Mandat werden die Art und die Aufgaben eines Parlamentsabgeordneten bezeichnet.
Dabei unterscheidet man zwischen einem freien und einem imperativen Mandat. Bei einem freien Mandat ist der Abgeordnete an Weisungen und Aufträge einer Partei oder einer Fraktion nicht gebunden und handelt nur nach seinem Gewissen. Bei einem imperativen Mandat hingegen, ist er sowohl an die Weisungen von Partei oder Fraktion als auch an den Willen des Wählers gebunden.
Die Abgeordneten des Bundestages verfügen über ein freies Mandat. Auf diese Weise sind sie vor der Einflussnahme des Wählers, der Wählergruppen, der Partei oder Fraktion sowie anderer wirtschaftlicher und politischer Gruppen geschützt, wodurch ihre Unabhängigkeit garantiert wird.
Dabei unterscheidet man zwischen einem freien und einem imperativen Mandat. Bei einem freien Mandat ist der Abgeordnete an Weisungen und Aufträge einer Partei oder einer Fraktion nicht gebunden und handelt nur nach seinem Gewissen. Bei einem imperativen Mandat hingegen, ist er sowohl an die Weisungen von Partei oder Fraktion als auch an den Willen des Wählers gebunden.
Die Abgeordneten des Bundestages verfügen über ein freies Mandat. Auf diese Weise sind sie vor der Einflussnahme des Wählers, der Wählergruppen, der Partei oder Fraktion sowie anderer wirtschaftlicher und politischer Gruppen geschützt, wodurch ihre Unabhängigkeit garantiert wird.