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Gerade Menschen, an ihrem Arbeitsplatz am Computer arbeiten, nutzen diesen Umstand oft dazu mal eben den Kontostand abzurufen, die E-Mails schnell zu überprüfen und ein bisschen im Internet zu surfen.
Doch wie verhält es sich mit der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz, kann dies ein Kündigungsgrund sein?
Nun, eigentlich ist es ganz logisch, dass man während der Arbeitszeit keine privaten Angelegenheiten klären darf, es handelt sich dann nämlich um Zeitdiebstahl. Es käme ja auch keiner auf die Idee während der Arbeitszeit mal ein Stündchen shoppen zu gehen.
Trotzdem ist es so, dass viele Arbeitnehmer das Verbot der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz ignorieren. Doch müssen diese dabei beachten, dass die Missachtung dieses Verbots einen Kündigungsgrund darstellt.
Es ist nämlich grundsätzlich verboten das Internet zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit zu nutzen.
Natürlich gibt es Arbeitgeber, die dies erlauben oder zumindest dulden. Doch auch in solch einem Fall sollte man es wohl nicht übertreiben, denn wenn ein Arbeitgeber einen Grund für eine Kündigung sucht, dann kann er durchaus die private Internetnutzung des Mitarbeiters am Arbeitsplatz dafür heranziehen, vor allem, wenn diese in einem vielleicht doch zu weitem Ausmaß betrieben wurde.
Zwar ist die unerlaubte private Internetnutzung am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund, doch muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer grundsätzlich vorher abmahnen. Dies hat er sogar dann zu tun, wenn der Mitarbeiter zuvor eine Erklärung, die die private Internetnutzung am Arbeitsplatz untersagt, unterschrieben hatte. Zudem muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers durch das Surfen erheblich beeinträchtigt wurde. Das wäre bei einer wöchentlichen Überprüfung des Kontostandes wohl kaum der Fall.
Allerdings hat der Arbeitgeber bei schweren Verstößen auch das Recht dem Mitarbeiter fristlos zu kündigen. Das könnte zum Beispiel dann sein, wenn der Arbeitnehmer pornografische Inhalte aus dem Internet herunterladen oder verschicken würde.
Um auf Nummer sicher zu gehen empfiehlt es sich deshalb zuvor Informationen bezüglich der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz, entweder beim Betriebtsrat oder dem Chef selbst, einzuholen. Und auch wenn eine ausdrückliche Erlaubnis besteht, nicht mit dem privaten Surfen übertreiben.