crawlertrap

Muss man sich arbeitslos melden?

11 Jan
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Menschen, die plötzlich arbeitslos geworden sind, stehen Leistungen nach dem II. Sozialgesetzbuch zu. Um diese jedoch zu erhalten müssen die Betroffenen auch einige Verpflichtungen eingehen.
 Zu diesen gehört es eben auch sich bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos zu melden.

Um eine Sperre der Leistungen zu vermeiden ist man grundsätzlich dazu verpflichten sich sofort nachdem man von der Kündigung erfahren hat arbeitslos zu melden. Andernfalls kann es passieren, dass das Amt die Bewilligung von Leistungen für einen bestimmten Zeitraum, bis hin zu drei Monaten, verweigert. Diese Sperre tritt auch dann in Kraft, wenn man von sich aus gekündigt hat. Deshalb ist es ratsam zu einer Einigung mit seinem Arbeitgeber zu gelangen und eine einvernehmliche Kündigung mit ihm auszuhandeln. Somit kann man die dreimonatige Sperre umgehen.

Muss man sich also arbeitslos melden - ja man muss!

Grundsätzlich gilt, dass man sich zwei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden kann. Um zu vermeiden in finanzielle Schwierigkeiten aufgrund der Arbeitslosigkeit zu geraten, ist es in jedem Fall empfehlenswert sich innerhalb der vorgegebenen Fristen arbeitslos zu melden.
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