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Das
Bürgerentlastungsgesetz, dass auch das
Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwand genannt wird, verbessert die Abzugsmöglichkeiten der Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommenssteuer.
Mit dem
Bürgerentlastungsgesetz kann man ab 2010 die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen, wenn sie ein entsprechendes Leistungsniveau in der gesetzlichen Kranken- und in der sozialen Pflegeversicherung absichern.
Durch das Bürgerentlastungsgesetz haben eigentlich alle Versicherten ein Vorteil, da sie die Beiträge in höherem Maße von der Steuer absetzen können. Bisher konnte man als Angesteller nur 1.500 ? und als Selbstständiger 2.400 ? steuerlich geltend machen. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz kann man nun die Beiträge der Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung
im vollen Umfang von der Steuer abesetzen.
Außerdem wurden auch die
Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen erhöht, so liegt der Höchstbetrag für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner nun bei 1.900 ? und für Selbstständige bei 2.800 ?.