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Die lebenslange Haftstrafe (umgangsspachlich auch lebenslänglich) ist die höchste Strafe im Strafrecht, zumindest in Ländern, in denen es keine Todesstrafe mehr gibt. Wie lange ist eine lebenslange Haftstrafe?
Wer sich ein ganz klein wenig mit dem deutschen Recht auskennt, dem ist schnell klar, dass lebenslang nicht lebenslang bedeutet. Viele behaupten, eine lebenslängliche Haftstrafe seien 25 Jahre, doch was stimmt denn nun? Hinter einer lebenslangen Haftstrafte steckt jedenfalls nicht die Absicht, den Täter anschließend wieder in die Gesellschaft zu intergrieren, sondern es geht um strafrechtliche Vergeltung.
Innerhalb von Europa wurde die lebenslange Haftstrafe übrigens in Kroatien, Norwegen, Portugal und Spanien abgeschafft. In Deutschland existiert sie nach wie vor noch. Eine lebenslange Haftstrafe bedeutet ein Freiheitsentzug für eine unbestimmte Zeit, mindestens aber 15 Jahre, danach kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Oft geht eine lebenslange Haftstrafe auch mit einer anschließend Sicherheitsverwahrung einher.
Es kann übrigens nur einmal eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden, also es gibt dann keine Einzelstrafen, sondern eine Gesamtstrafe. Im Jugendstrafrecht gibt es übrigens keine lebenslange Haftstrafe, sondern liegt da die Höchststrafe bei zehn Jahren.
Wer sich ein ganz klein wenig mit dem deutschen Recht auskennt, dem ist schnell klar, dass lebenslang nicht lebenslang bedeutet. Viele behaupten, eine lebenslängliche Haftstrafe seien 25 Jahre, doch was stimmt denn nun? Hinter einer lebenslangen Haftstrafte steckt jedenfalls nicht die Absicht, den Täter anschließend wieder in die Gesellschaft zu intergrieren, sondern es geht um strafrechtliche Vergeltung.
Innerhalb von Europa wurde die lebenslange Haftstrafe übrigens in Kroatien, Norwegen, Portugal und Spanien abgeschafft. In Deutschland existiert sie nach wie vor noch. Eine lebenslange Haftstrafe bedeutet ein Freiheitsentzug für eine unbestimmte Zeit, mindestens aber 15 Jahre, danach kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Oft geht eine lebenslange Haftstrafe auch mit einer anschließend Sicherheitsverwahrung einher.
Es kann übrigens nur einmal eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden, also es gibt dann keine Einzelstrafen, sondern eine Gesamtstrafe. Im Jugendstrafrecht gibt es übrigens keine lebenslange Haftstrafe, sondern liegt da die Höchststrafe bei zehn Jahren.
- Eva