- 0
0 Sterne /
Bewertung
Das Berliner Testament wird im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehe- bzw. Lebenspartnern genannt, die sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.
Der Zweck vom Berliner Testament ist, dass der überlebende Ehe- bzw. Lebenspartner den kompletten Nachlass alleine bekommt. Mit diesem Verfahren werden die Abkömmlinge der Verstorbenen ausgeschlossen, ansonsten würden sie laut der gesetzlichen Erbfolge miterben.
Heutzutage wird der Begriff Berliner Testament als Oberbegriff for Einheits- und Trennungslösungen verwendet. Manche sind allerdings der Ansicht, dass nur die Einheitslösung unter das Berliner Testament fällt. Die Herkunft des Begriffs ist noch nicht gänzlich geklärt, weshalb die heutige Verwendung auch eher unhistorisch ist.
Der Zweck vom Berliner Testament ist, dass der überlebende Ehe- bzw. Lebenspartner den kompletten Nachlass alleine bekommt. Mit diesem Verfahren werden die Abkömmlinge der Verstorbenen ausgeschlossen, ansonsten würden sie laut der gesetzlichen Erbfolge miterben.
Heutzutage wird der Begriff Berliner Testament als Oberbegriff for Einheits- und Trennungslösungen verwendet. Manche sind allerdings der Ansicht, dass nur die Einheitslösung unter das Berliner Testament fällt. Die Herkunft des Begriffs ist noch nicht gänzlich geklärt, weshalb die heutige Verwendung auch eher unhistorisch ist.