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Das betreute Wohnen ist eine Form der sozialpädagogisschen Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene, die einem eigenständigen Leben noch nicht gewachsen sind.
Betreutes Wohnen bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus den verschiedensten Gründen nicht bei ihren Eltern leben können Betreuung und ein zuhause. Das Ziel dieser Jugendhilfe Maßnahmen ist das Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten, die Eingliederung in die Gesellschaft und das Berufsleben und die Verselbständigung der Jugendlichen. Die jungen Erwachsenen sollen lernen später in einer eigenen Wohnung auch ohne pädagogische Betreuung zurecht zu kommen.
Zielgruppe sind auch Jugendliche aus Obdachlosigkeit, Justizvollzugsanstalt, Krankenhäusern oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Betreute Wohnformen gibt es angegliedert in Kinder- und Jugend-Heimen, als eigenständige Jugendwohngruppe oder auch als ambulante Betreuungsform. Bei der ambulanten Betreuung stellt das Jugendamt dem jungen Erwachsenen eine eigene Wohung und ein Beratungsangebot zur Verfügung. Der Jugendliche wird von einem Erzieher oder Sozialpädagogen regelmäßig besucht und bei Einkäufen, Behördengängen usw. begleitet.
Betreutes Wohnen bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus den verschiedensten Gründen nicht bei ihren Eltern leben können Betreuung und ein zuhause. Das Ziel dieser Jugendhilfe Maßnahmen ist das Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten, die Eingliederung in die Gesellschaft und das Berufsleben und die Verselbständigung der Jugendlichen. Die jungen Erwachsenen sollen lernen später in einer eigenen Wohnung auch ohne pädagogische Betreuung zurecht zu kommen.
Zielgruppe sind auch Jugendliche aus Obdachlosigkeit, Justizvollzugsanstalt, Krankenhäusern oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Betreute Wohnformen gibt es angegliedert in Kinder- und Jugend-Heimen, als eigenständige Jugendwohngruppe oder auch als ambulante Betreuungsform. Bei der ambulanten Betreuung stellt das Jugendamt dem jungen Erwachsenen eine eigene Wohung und ein Beratungsangebot zur Verfügung. Der Jugendliche wird von einem Erzieher oder Sozialpädagogen regelmäßig besucht und bei Einkäufen, Behördengängen usw. begleitet.