Im Jahr 1959 unterzeichneten 12 Saaten den
Antarktisvertrag, der sodann im Jahr 1961 in Kraft trat. Die internationale Übereinkunft besagt, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschließlich zur Nutzung für friedliche Zwecke, insbesondere aber zur wissenschaftlichen Forschung dienen darf.
Zunächst sollte der Vertrag für 30 Jahre gelten, wurde dann aber 1991 für weitere 30 Jahre, bis ins Jahr 2021, verlängert.
Im Laufe der Zeit wurde der Antarktisvertrag erweitert und verbessert. So wurden ihm zahlreiche
Umweltschutzabkommen hinzugefügt. Dazu zählen zum Beispiel das
Robbenschutzabkommen, das 1972 in Kraft trat und das
Abkommen über den Schutz der Meeresschätze, das seit 1980 gilt. Im Jahr 1991 kam das
Umweltprotokoll hinzu, das Regelungen und Maßnahmen zum umweltgerechten Verhalten in der Arktis umfasst. Dazu gehören unter anderem der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, die Regelung des Tourismus und das Verbot jeglichen Bergbaus in der Antarktis. Nach der Ratifizierung trat das Umweltschutzprotokoll 1998, mit einer Geltungsdauer von 50 Jahren, in Kraft.
Durch dieses einmalige Vertragsabkommen ist sogar die erste
kernwaffenfreie Zone erschaffen worden, da Atomkraftwerke in der Antarktis südlich des 60. Breitengrades nicht erlaubt sind.
Inzwischen sind es 45 Mitgliedstaaten, die aus 28
Konsultativstaaten und 17 weiteren Staaten, die im Laufe der Zeit derm Vertragswerk beigetreten sind, bestehen. Die Konsultativstaaten besitzen, auf den jährlich stattfindenden Konferenzen, das Stimmrecht. Um den Satus eines Konsultativstaates zu erreichen, muss ein Land erhebliche wissenschaftliche Forschung in der Antarktis betreiben.
Der Antarktisvertrag untersagt zwar
Gebietsansprüche in der Antarktis, nichtsdestotrotz gibt es diese, sie wurden bloß
eingefroren. Deshalb sind weitere politische Gebietsansprüche nicht hinreichend geklärt.
Staaten, die Gebietsansprüche erheben sind Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritanien, Neuseeland und Norwegen. Bralilien hat ein Gebiet als
Interessenzone deklariert, ohne aber konkrete Gebietsansprüche zu erheben. Einzelne Gebiete der Antarktis bleiben unbeansprucht.