KFZ-Kennzeichen haben eine lange Tradition und wurden nicht erst im modernen Zeitalter verwendet. Schon immer dienten sie als Erkennungsmerkmal von Fahrzeugen, zum Auffinden der Fahrer bei begangenen Ordnungswidrigkeiten und als Sicherheit bei Unfällen oder Straftaten.
Seit 1896 gab es Nummernschilder, welche durch allgemein gültige Regelungen einer bestimmten Norm entsprechen und immer aus einer Kombination von Ziffern und Buchstaben bestehen. Während die unterschiedliche Herkunft der Autos früher mit verschiedenfarbigen Hintergründen auf dem KFZ-Kennzeichen markiert wurden, zählt heute der erste Buchstabe auf dem KFZ-Kennzeichen als Erkennungsmerkmal für einen Verwaltungsbezirk, sowie die weiteren Buchstaben und Ziffern für eine persönliche Zuordnung des Kennzeichens zum Besitzer der das Fahrzeug zugelassen hat.
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Alles über Kfz-Kennzeichen
Jedes KFZ-Kennzeichen wird nur einmal vergeben und ist somit das Alleinstellungsmerkmal beim Fahrzeug. Obendrein zeigt es auf, dass für dieses Fahrzeug Versicherungsschutz besteht und eine Hauptuntersuchung zur Verkehrssicherheit aktuell durchgeführt wurde. Sind die Plaketten zur HU auf dem KFZ-Kennzeichen entwertet, kann dies unterschiedliche Gründe, wie beispielsweise nicht gezahlte Versicherungsprämien und eine daraus resultierende Stilllegung des Autos haben. Nur mit zugelassenen Kennzeichen darf auf öffentlichen Straßen gefahren und das Auto betrieben werden. Doch nicht allein Autos, sondern auch Motorräder und Anhänger, Wohnmobile und Busse müssen über ein KFZ-Kennzeichen als Erkennungsmerkmal und direkter Blickfang zur Zuordnung verfügen.
Selbst die Schriftart ist nach DIN Norm festgelegt und muss bei allen Kennzeichen eingehalten werden. Seit 1994 gibt es das EU Kennzeichen. Seitdem es das Zeichen der EU auf dem Nummernschild gibt, müssen Autobesitzer nicht mehr mit einem Deutschland Aufkleber auf dem Heck fahren und sich so zu ihrer Nationalität bekennen. Heute fahren nur noch sehr wenige Fahrzeuge ohne KFZ-Kennzeichen mit EU Zeichen. Dies begründet sich darin, dass nur noch Anmeldungen die vor 1994 erfolgten die alten Nummernschilder nutzen und angebracht haben.
Das KFZ-Kennzeichen unterliegt auch in seiner Anbringung einer Vorschrift und muss gleichermaßen vorne und hinten am Fahrzeug befestigt werden. Automobil Hersteller haben für diesen Zweck Aussparungen am Fahrzeug hinterlassen, in denen der Besitzer das Kennzeichen mit der entsprechenden Halterung anbringen und sich so im Straßenverkehr identifizieren kann. Immer mehr Menschen möchten im Kennzeichen eine Verbindung zu Dingen in ihrem Leben, ihrem Namen oder einem wichtigen Datum herstellen. Hierfür gibt es Wunschkennzeichen, über deren Aufschrift der Interessent bis auf die Buchstabenfolge zur Stadt frei entscheiden kann. Wunschkennzeichen sind besonders begehrt und somit nicht immer einfach schnell verfügbar.