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Schadenfreiheitsrabatt übertragen - Wann ist es möglich?

15 Feb
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Der Schadenfreiheitsrabatt ist grundsätzlich personen- und vertragsgebunden, doch unter bestimmten Umständen darf dieser auch übertragen werden.

Wann kann der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden?


Bei vielen Versicherungsunternehmen ist es möglich den Schadenfreiheitsrabatt von einem Vertrag auf einen anderen zu übertragen. In solchem Fall muss der Versicherungsnehmer seinen Schadenfreiheitsrabatt schriftlich abtreten. Zu beachten ist, dass nicht die Prozente, sondern lediglich die Anzahl der schadenfreien Jahre übertragen wird.

Folgende Voraussetzungen müssen bei einer Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts erfüllt sein:

  • Es besteht zwischen den Versicherungsnehmern ein Verwandschaftsverhältnis ersten Grades oder sie leben zusammen in einer häuslichen Gemeinschaft (Kinder, Ehegatten, Lebenspartner) und der neue Versicherungsnehmer ist vorher mit dem Fahrzeug auch regelmäßig selbst gefahren.
  • Das Fahrzeug war vorher ein Firmenwagen und soll nun privat genutzt werden.

Beachten Sie, dass die genauen Regelungen von den Versicherungsgesellschaften selbst festgelegt werden und sich auch wieder ändern können.
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