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Ab dem 1. März 2007 traten die neuen Verordnungen hinsichtlich des Oldtimer-Status für Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Demnach muss ein Fahrzeug die folgenden Kriterien erfüllen, um als echter Oldtimer durchzukommen:
Achten Sie deshalb darauf, dass Sie für notwendige Reparaturen immer nur die Originalbauteile verwenden und suchen sich eine entsprechende Werkstatt, die sich mit solchen Reparaturen auskennt. Alternativ können Sie sich auch an Privatpersonen wenden, die darin spezialisiert sind.
Demnach muss ein Fahrzeug die folgenden Kriterien erfüllen, um als echter Oldtimer durchzukommen:
- das Auto muss mindestens 30 Jahre alt sein, genauer gesagt vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein
- es muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
- in einem guten Zustand erhalten sein
- zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes beitragen
Achten Sie deshalb darauf, dass Sie für notwendige Reparaturen immer nur die Originalbauteile verwenden und suchen sich eine entsprechende Werkstatt, die sich mit solchen Reparaturen auskennt. Alternativ können Sie sich auch an Privatpersonen wenden, die darin spezialisiert sind.