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Wenn das Sonderkündigungsrecht bei der Kfz Versicherung geltend gemacht werden kann, dann sind eine Kündigung der
Autoversicherung und ein Wechsel auch noch vor dem 30. November möglich.
Das Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung tritt in Kraft wenn:
- Sie sich ein neues Fahrzeug zulegen und das alte abmelden. Bei der Abmeldung endet die Kfz-Versicherung automatisch.
- Ihnen eine Erhöhung des Beitrages von der Versicherung schriftlich mitgeteilt wurde. In einem solchen Fall haben Sie einen Monat nach Erhalt des Bescheids Zeit von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Das gilt auch dann, wenn der Versicherer die Bedingungen des Vertrages so geändert hat, dass diese ebenfalls zu einer Beitragserhöhung führen.
- eine Umstufung bezüglich der Einteilung Ihres Autos in die jeweilige Regionalklasse durchgeführt wurde.
- aufgrund einer Neueinstufung der Typklasse zu Beginn des Jahres dazu führt, dass sich Ihr Versicherungsbeitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht gilt aber nicht, wenn die Neueinstufung einen niedrigeren Beitrag zur Folge hat.
- ein Schadensfall vorliegt. In diesem Fall kann die Kfz-Versicherung von beiden Parteien außerordentlich gekündigt werden.
- einer verdeckten Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung. Diese kann dann zustande kommen, wenn die Versicherungsprämie zwar sinkt, aber gleichzeitig die Einstufung in eine andere Typ- oder Regionalklasse mehr Kosten verursacht. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn trotz der Neueinstufung die Beiträge niedriger als im Vorjahr ausfallen würden.