crawlertrap
18 Mär
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Damit es zu keinen Problemen bei der Rückzahlung der Mierkaution kommt, sollten Sie sich unbedingt einen Beleg über die geleistete Kaution ausstellen lassen und diesen sicher aufbewahren.
Wenn Sie Ihre Wohnung gekündigt haben, ist der Vermieter dazu verpflichtet die Mietkaution von sich aus zurückzuzahlen. Allerdings muss er dies nicht sofort tun. Der Gesetzgeber hat ihm hierfür eine sogenannte Überlegungsfrist eingeräumt.
In dieser Frist kann der Vermieter überprüfen, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet und bleibt so im Falle eventueller Reparaturen und Ausbesserungsmaßnahmen finanziell abgesichert.
Ist die Wohnung jedoch in Ordnung, so muss er die Mietkaution nach Ablauf der Frist zurückzahlen.

MIetkaution Rückzahlung Frist und Verzinsung

Die Überlegungsfrist liegt zwischen drei und sechs Monaten. Spätestens nach Ablauf der sechs Monate ist der Vermieter dazu verpflichtet die Kaution auszuzahlen. Zusätzlich muss er den hinterlegten Betrag mit dem gesetzlich festgelegten Mindestzinssatz verzinsen.

Falls der Vermieter nach Ablauf der Frist die Mietkaution nicht zurückzahlt, kann der Mieter zunächst eine Mahnung an ihn schicken. Wenn der Vermieter dann immer noch nicht zahlt, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
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